Freiwilliges Rückgaberecht beim Kauf im KP Holz Shop
Freiwilliges Rückgaberecht bis zu 30 Tage nach Warenerhalt Für alle Einkäufe im Shop www.kp-holzshop.de gewähren wir Ihnen neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht ein freiwilliges Rückgaberecht von insgesamt 30 Tagen ab Warenerhalt. Mit diesem Rückgaberecht können Sie sich auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (siehe Widerrufsbelehrung oben) vom Vertrag lösen, indem Sie die Ware innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) an uns, und zwar konkret an die nachfolgend genannte Adresse, zurücksenden. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Voraussetzung für die Ausübung des freiwilligen Rückgaberechts ist jedoch, dass Sie die Ware lediglich zur Ansicht, wie in einem Ladengeschäft ausgepackt haben, bei Fußböden kein Paket geöffnet worden ist und die Ware vollständig, in ihrem ursprünglichen Zustand unversehrt und ohne Beschädigung in der Originalverkaufsverpackung zurückschicken. Das freiwillige Rückgaberecht besteht nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen, bei nach speziellen Kundenwünschen angefertigter Ware und auch nicht bei Ware die speziell für den Kunden beim Vorlieferanten bestellt wurde.
Bitte senden Sie Waren an: Kufferath + Prüssing GmbH Werner-von-Siemens-Straße 5 34576 Homberg/Efze Deutschland
Die Rückzahlung erfolgt, bei Ausübung des freiwilligen Rückgaberechts, auf das von Ihnen zur Zahlung verwendete Konto. Bei Zahlung per Überweisung bei Vorkasse, wird die Rücküberweisung an das Konto angewiesen, von dem die Überweisung getätigt wurde. Haben Sie per Paypal / Kreditkarte gezahlt, erfolgt die Rückerstattung auf das damit verbundene Paypal- / Kreditkartenkonto.
Ihr gesetzliches Widerrufsrecht (vgl. AGB Ziffer 6.1) wird von der Einhaltung unserer Regeln zum ergänzenden vertraglich eingeräumten (freiwilligen) Rückgaberecht nicht berührt und bleibt unabhängig hiervon bestehen. Bis zum Ablauf der Frist für das gesetzliche Widerrufsrecht gelten ausschließlich die dort aufgeführten gesetzlichen Bedingungen. Das vertraglich eingeräumte (freiwillige) Rückgaberecht beschränkt zudem nicht Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen uneingeschränkt erhalten bleiben.
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