Die Zufriedenheit unserer Kunden ist für uns sehr wichtig.

Wir bieten Ihnen daher einen guten und umfassenden Service !

Es ist für uns von großer Bedeutung, dass Sie zufrieden sind mit:

der Abwicklung des Bestellvorgangs
der gelieferten Ware
unserer Hilfe bei Fragen und Problemen


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In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unsere kompetenten Mitarbeiter des Kundenservice.


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Wenden Sie sich an unseren kompetenten Kundenservice: per Telefon oder Email stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.



Reklamationen


Vor der Verlegung bzw. dem Einbau ist die Ware unbedingt auf mögliche Fehler oder Schäden zu kontrollieren. Sichtbare Mängel müssen unverzüglich vor der Verarbeitung reklamiert werden.



Sichtbare Schäden


Bitte prüfen Sie, ob äußerlich Schäden an der Ware erkennbar sind. Liegen äußerlich Schäden an Ware und/oder Verpackung vor, sind diese auf dem Speditionslieferschein konkret zu bezeichnen. Einfache Abschreibungen wie: „beschädigt“ oder lediglich „Verpackung beschädigt“ reichen nicht aus!

Sollte erkennbar sein, dass die Verpackung Mängel aufweist oder ausgebessert wurde, entfernen Sie diese bitte um festzustellen, ob auch die eigentliche Ware Mängel aufweist. Vermerken Sie die Beanstandung auf dem Speditionslieferschein und lassen Sie den Schaden vom Fahrer quittieren.

Je konkreter die Ab-/Beschreibung ist, desto besser können wir nachvollziehen wie, wo und wann dieser Schaden entstanden ist.


Versteckte Mängel

Äußerlich nicht festgestellte Schäden sind seitens des Spediteurs nicht zu übernehmen. Der Gesetzgeber schreibt zwar vor, dass innerhalb von sieben Tagen dem Spediteur verdeckte Schäden schriftlich nachzumelden sind, der Empfänger muss dann jedoch den Nachweis darüber erbringen, dass der Schaden im Gewahrsam des Spediteurs entstanden ist. Bei Erteilung einer reinen Lieferquittung ist es kaum möglich diesen Nachweis zu erbringen. Sollten Sie nach der Unterschrift evtl. Transportschäden am Produkt bemerken, haftet die Spedition nicht mehr für diese und wir können Ihnen leider keine Regulierung garantieren. Mängel die bei der Ablieferung nicht ersichtlich waren, sind uns innerhalb von 6 Tagen nachzumelden, zumindest binnen 8 Tagen gegenüber dem Spediteur anzuzeigen. Auch eine Abnahme unter Vorbehalt gilt für die Spedition als reine Quittung! Ausgenommen sind selbstverständlich Mängel am Produkt die auf einen Produktionsfehler des Herstellers zurückzuführen sind.


Eine Schadensmeldung senden Sie bitte schriftlich an:

Kufferath + Prüssing GmbH
Werner-von-Siemens-Straße 5
34576 Homberg/Efze
Deutschland

Fax : +49 (0)5681 99 51 26
Oder per E-Mail mit Bildmaterial an:
versand@kp-holz.de


Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Sie erreichen uns in der Zeit von

Montag - Freitag     08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Samstag                 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

unter

Telefon: +49 (0)5681 99 51 52

 

Öffnungszeiten Ausstellung & Lager
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
                Lager 07:00 Uhr . 16:00 Uhr
Samstag            08:00 Uhr - 12:00 Uhr
              

 





Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

 
1. Im Fall von Mängeln hat der Kunde, der Verbraucher ist, also eine solche natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständige beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die gesetzliche Gewährleistung.

2. Für Mängel an der Ware leisten wir gegenüber Unternehmern dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
 
Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder erfüllen wir den Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung nicht innerhalb der insoweit von diesem gesetzten Frist, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde insoweit Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, so gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 10 dieser AGB.

Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche regelmäßig ein Jahr ab Ablieferung beim Kunden.
 
3. Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind. Gleiches gilt für einen so genannten gewollten Verschleiß.
 
4. Die Präsentation der Artikel auf den Seiten des Internetshops ist als reine Leistungsbeschreibung anzusehen und beinhaltet keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der angebotenen Waren. Farbabweichungen der Warenabbildungen sind je nach Bildschirm- und Grafikkarteneinstellung möglich.
 
Soweit der Hersteller einer Ware besondere Garantien zugesagt hat bleiben diese von dieser Regelung unberührt.